Corona-Regeln im Schützenhaus

Schutzmaßnahmen

für alle Mitglieder und Gäste

bei dem Betreten des Schützenhauses

 

  1. Aushängende Hygiene- und Abstandsregel sind zwingend einzuhalten.
  2. Die Hygiene- und Abstandsregeln sind bei Betreten, Training und Wettkämpfen zu beachten.
  3. Alle, die das Schützenhaus betreten, müssen sich bei Eintritt und beim Verlassen mit Uhrzeit in die Anwesenheitsliste eintragen.
  4. Desinfektionsflüssigkeiten stehen auf jeder Etage bereit und sind zu benutzen
  5. Lüftung- und Reinigungsanweisungen durch Trainer/Betreuer sind einzuhalten.
  6. Alle Türen im SH bleiben solange wie möglich aus Gründen der Luftzirkulation offen.
  7. Sportgeräte oder Werkzeuge sind nur von einer Person oder deren Familienangehörigen zu verwenden. Material vom Verein ist nach der Benutzung zu desinfizieren.
  8. Der Gastraum ist für max. 8 Personen zur Nutzung freigegeben und ist nach dem Gebrauch für min. 10 Min. zu lüften.
  9. In den anderen Räumen dürfen sich pro 3 m² eine Person aufhalten oder es ist ein Nasen-Mundschutz zu tragen.
  10. Beim Durchqueren des Gastraumes ist Nasen-Mundschutz zu tragen.
  11. Toiletten, Treppen und Flure, die keine Abstandsregel zulassen, dürfen nur einzeln oder mit Nasen-Mundschutz betreten werden.
  12. Jedes Mitglied/Besucher muss darauf bedacht sein, keine andere Person oder den Trainer/Betreuer zu gefährden.
  13. Getränke werden nur in Flaschen bereitgestellt, die von jedem selbst nach der Leerung in die Küche gebracht werden müssen.
  14. Die Einhaltung der Maßnahmen wird vom Vorstand kontrolliert.
  15. Bei wiederholter Nichteinhaltung von Maßnahmen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  16. Ansprechpartner für weitere Regeln oder Änderungswünsche sind Markus Tripp-Noll, Klaus Paulduro und Martin Landesfeind

 

         Der Vorstand                                              Version 1   vom   18.08.2020

 

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