für alle Mitglieder und Gäste
bei dem Betreten des Schützenhauses
- Aushängende Hygiene- und Abstandsregel sind zwingend einzuhalten.
- Die Hygiene- und Abstandsregeln sind bei Betreten, Training und Wettkämpfen zu beachten.
- Alle, die das Schützenhaus betreten, müssen sich bei Eintritt und beim Verlassen mit Uhrzeit in die Anwesenheitsliste eintragen.
- Desinfektionsflüssigkeiten stehen auf jeder Etage bereit und sind zu benutzen
- Lüftung- und Reinigungsanweisungen durch Trainer/Betreuer sind einzuhalten.
- Alle Türen im SH bleiben solange wie möglich aus Gründen der Luftzirkulation offen.
- Sportgeräte oder Werkzeuge sind nur von einer Person oder deren Familienangehörigen zu verwenden. Material vom Verein ist nach der Benutzung zu desinfizieren.
- Der Gastraum ist für max. 8 Personen zur Nutzung freigegeben und ist nach dem Gebrauch für min. 10 Min. zu lüften.
- In den anderen Räumen dürfen sich pro 3 m² eine Person aufhalten oder es ist ein Nasen-Mundschutz zu tragen.
- Beim Durchqueren des Gastraumes ist Nasen-Mundschutz zu tragen.
- Toiletten, Treppen und Flure, die keine Abstandsregel zulassen, dürfen nur einzeln oder mit Nasen-Mundschutz betreten werden.
- Jedes Mitglied/Besucher muss darauf bedacht sein, keine andere Person oder den Trainer/Betreuer zu gefährden.
- Getränke werden nur in Flaschen bereitgestellt, die von jedem selbst nach der Leerung in die Küche gebracht werden müssen.
- Die Einhaltung der Maßnahmen wird vom Vorstand kontrolliert.
- Bei wiederholter Nichteinhaltung von Maßnahmen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
- Ansprechpartner für weitere Regeln oder Änderungswünsche sind Markus Tripp-Noll, Klaus Paulduro und Martin Landesfeind
Der Vorstand Version 1 vom 18.08.2020